IPO/VPG/ GHS (Gebrauchshundesport)

Die Abkürzung VPG steht für "Vielseitigkeits-Prüfung für Gebrauchshunde" und hat den veralteten Begriff "Schutzhundesport" abgelöst. Der Schutzgedanke spielt im Sport, wie er heute praktiziert wird, keine Rolle mehr und entstammt der Historie mit dem Ursprung in der Polizeihundearbeit. Allerdings hat der Sport inzwischen nichts mehr mit Dienst und Zivilarbeit gemein, sondern ist wirklich nur noch ein Sport. Deshalb ist der Begriff "Vielseitigkeit" viel treffender.

Der Ablauf der Prüfung richtet sich nach der IPO, das steht für "Internationale Prüfungsordnung", und ist im FCI Leitfaden 2012 detailliert beschrieben, deshalb hier nur  ein grober Überblick.

Geprüft wird in 3 Schwierigkeitsstufen IPO I, II und III, die aufeinander aufbauen und jahrelanges Training erfordern.

 

In den Hundesportvereinen, die nach VDH/FCI-Richtlinien ausbilden, handelt sich bei diesem Sport um eine sehr zeitintensive, komplexe und sinnvolle Ausbildung. Im Vordergrund steht dabei die Freude an der Beschäftigung mit dem Hund. Daneben wird der Hund dazu erzogen, auch unter höchster trieblicher Anspannung den Hörzeichen seines Hundeführers zu folgen. Dabei wird den Trieben des Hundes Rechnung getragen und der Hund darf bei dieser Arbeit - unter strengen Regeln, denn der Gehorsam steht an erster Stelle - seine Triebe auch ausleben. Wo in unserer organisierten und reglementierten Gesellschaft darf ein Hund das sonst noch?


Abteilung A (Fährtenarbeit)

Nach erfolgreich absolvierter Begleithundprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll.
Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie gerade angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte).

Abteilung B (Unterordnung)

Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen(je nach Prüfungsstugsstufe aus dem Normal - oder Laufschritt), das Steh (je nach Prüfungsstufe aus dem Normal- oder Laufschritt) in Verbindung mit herankommen, das Bringen eines Holzes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde und  über eine Kletterwand (je nach Prüfungsstufe steigert sich hier das Gewicht des Holzes), das Voraussenden mit hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.

Abteilung C  (Schutzdienst)

Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen.

Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutz der Helfer um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.